Ein Welt voll schöner Motive – leider auch voller Untersagungen. Zumindest in der gewerblichen Foto- und Videographie ist „immer draufhalten“ keine gute Empfehlung. Zum Einen werden Werke mit rechtlich geschützten Motiven von den Agenturen meist gar nicht angenommen. Zum Anderen – und das ist noch schlimmer – fängt man sich schnell juristische Konflikte ein, wenn von einer Partei geschützte Objekte in Material anderer Parteien ohne Genehmigung auftauchen.
Das kann nerven und man kann es anders haben wollen. Im Hier und Jetzt ist das erst einmal so geregelt. Folgende Quellen listen Objekte auf, die man besser nirgends einreicht, ohne Property Releases zu haben:
- Shutterstock – Known Image Restrictions
Shutterstock ist eine der weltweit führenden Stock-Agenturen im Fotobereich. Aktuell erweitert Shutterstock das Portfolio um Videos (sog. Footage). Daher hat man hier mit Anfragen, Beschwerden und Unterlassungswünschen sicherlich umfangreiche Erfahrungen. - Fotografieren in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Fotografieren öffentlicher Gebäude
- Problemfall USA – die Erfahrungen der Fotolia-Mitglieder.
Gerade das Land der unbegrenzten Möglichkeiten fällt stark durch stark begrenzte Möglichkeiten auf. Die USA haben keine Panoramafreiheit wie wir das in Deutschland kennen. Wie zu erwarten ist dafür das Recht an der Abbildung von Eigentum wesentlich ausgeprägter – zum Nachteil des Fotografen oder Filmers, der für jede Tulpe eine Freigabe der betreffenden Gemeinde erfragen muss. - Problematische Motive in verschiedenen Ländern
Wichtig: Hier gibt der Autor lediglich seine Meinung wieder. In keinem Falle sind die hier getätigten Äußerungen in irgendeiner Weise als Rechtsberatung gemeint oder so zu verstehen.